Sie benötigen Kontrollfahrten für Ihre Baustellen nach ZTV_SA 97 RSA 21

Wir unterstützen Sie! 

Mit Kompetenz, Fachwissen und 100% Zuverlässigkeit. 

​In den Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen ( ZTV-SA 97 ) ist festgelegt, dass mindestens 2 mal täglich an Arbeitstagen 
( auf Autobahnen 3 mal täglich an Arbeitstagen) und 1 mal an Sonn- und Feiertagen eine Überprüfung der Baustellenabsicherung durch den in der Verkehrsrechtlichen Anordnung benannten Verantwortlichen oder dessen Beauftragten erfolgen muss. 

- Alle Kontrollen werden nach MVAS 99 erledigt. 
- Die Kontrollen werden digital aufgezeichnet ( RSA Baustellenkontroll-App ) 
  mit GPS Daten, Uhrzeit, Bilder und Text. 
- Diese werden Ihnen auch per PDF übermittelt. 

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