Sie benötigen Kontrollfahrten für Ihre Baustellen nach ZTV_SA 97 RSA 21
Wir unterstützen Sie!
Mit Kompetenz, Fachwissen und 100% Zuverlässigkeit.
In den Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen ( ZTV-SA 97 ) ist festgelegt, dass mindestens 2 mal täglich an Arbeitstagen ( auf Autobahnen 3 mal täglich an Arbeitstagen) und 1 mal an Sonn- und Feiertagen eine Überprüfung der Baustellenabsicherung durch den in der Verkehrsrechtlichen Anordnung benannten Verantwortlichen oder dessen Beauftragten erfolgen muss.
- Alle Kontrollen werden nach MVAS 99 erledigt. - Die Kontrollen werden digital aufgezeichnet ( RSA Baustellenkontroll-App ) mit GPS Daten, Uhrzeit, Bilder und Text. - Diese werden Ihnen auch per PDF übermittelt.